Wort davor: Eindingde

eindingen
sprachliche Erläuterung: Nebenform: indingen, fries. inthinsza.

eindingen (I)

eindingen (I 1)
Erklärung: jemanden gerichtlich belangen.

eindingen (I 2)
Erklärung: etwas gerichtlich einziehen.
eindingen (II)

eindingen (II 1)
Erklärung: das Gericht bilden.
eindingen (II 2)
Erklärung: reflexiv: beim Gericht (als Fürsprecher) antreten.
eindingen (III)

eindingen (III 1)
Erklärung: einem etwas zur Bedingung machen.
eindingen (III 2)
Erklärung: etwas ausbedingen, ein Recht vorbehalten.
eindingen (IV)

eindingen (IV 1)
Erklärung: (ver)dingen.
eindingen (IV 2)
Erklärung: etwas einmieten.

Wort danach: Eindingung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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