Wort davor: eindenkig
eindienen
eindienen (I)
Erklärung:
reflexiv: sich einarbeiten in ein Handwerk, in den Rat usw.
eindienen (II)
Erklärung:
etwas ersetzen, vergelten.
eindienen (III)
Erklärung:
(Abgabe) erlegen, erstatten.
- Belegtext:
indem er die gilt eindiente
Datierung: 1616
Fundstelle: Peetz,VwStud. 291
- Belegtext:
eindienen und erfallen
Datierung: 1661
Fundstelle: TrierWQ. 40
- Belegtext:
wurden die eier eingedient
Fundstelle: Peetz,VwStud. 304
- Fundstelle: TrierWQ. 577
Wort danach: Eindillung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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