Wort davor: eindenkig

eindienen

eindienen (I)
Erklärung: reflexiv: sich einarbeiten in ein Handwerk, in den Rat usw.

eindienen (II)
Erklärung: etwas ersetzen, vergelten.
eindienen (III)
Erklärung: (Abgabe) erlegen, erstatten.

Wort danach: Eindillung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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