Wort davor: einbürgen

Einbürger, Inbürger
Erklärung: im Weichbilde der Stadt seßhafter Vollbürger.

Wort danach: einbürgig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten