Wort davor: Einbührung

Einbund

Einbund (I)
Erklärung: Patengeschenk.

Einbund (II)
Erklärung: verschriebenes Pfand.
Einbund (III)
Erklärung: Abgabe, beim Aufgeben eines Lehens zu entrichten.

Wort danach: einbünden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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