Wort davor: einbrötig
Einbruch
sprachliche Erläuterung:
mnl. inbra(e)ck, inbrek, inbroke.
Einbruch (I)
Einbruch (I 1)
Erklärung:
Einfall des Feindes.
Einbruch (I 2)
Erklärung:
Einbruch eines Diebs.
- Belegtext:
gemainen diebsstall, warbey kein einbruch ... untergeloffen
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) I Art. 43
- Belegtext:
alle diebereyen und gewaltsame einbrüche
Datierung: 1713
Fundstelle: CCPrut. III 3
- Datierung: 1717
Fundstelle: BrandenbKrimO. III § 8
- Datierung: 1717
Fundstelle: CAug. I 1879
Einbruch (II)
Erklärung:
Rechtsverletzung, Schaden.
Einbruch (III)
Erklärung:
Anspruchserhebung.
vgl.
Heimbrung.
Wort danach: einbrüchig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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