Wort davor: einbrötig

Einbruch
sprachliche Erläuterung: mnl. inbra(e)ck, inbrek, inbroke.

Einbruch (I)

Einbruch (I 1)
Erklärung: Einfall des Feindes.

Einbruch (I 2)
Erklärung: Einbruch eines Diebs.
Einbruch (II)
Erklärung: Rechtsverletzung, Schaden.
Einbruch (III)
Erklärung: Anspruchserhebung.
vgl. Heimbrung.

Wort danach: einbrüchig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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