Einbrüderschaft
Erklärung:
Annahme eines den andern Kindern gleichberechtigten Stiefkindes.
vgl.
Einkindschaft.
Wort danach: einbühren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten