Wort davor: Einbringensverzeichnis

Einbringer

Einbringer (I)
Erklärung: Einführer neuer Gesellen.

Einbringer (II)
Erklärung: wer etwas meldet.
Einbringer (III)
Erklärung: Steuererheber.
Einbringer (IV)
Erklärung: wer Vermögensstücke in eine Gemeinschaft einbringt.

Wort danach: Einbringung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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