Wort davor: Einbring

einbringen
sprachliche Erläuterung: Nebenform inbringen.

einbringen (I)

einbringen (I 1)

einbringen (I 1 a)
Erklärung: neue Gesellen einführen.

einbringen (I 1 b)
Erklärung: in ein Amt einführen, einsetzen.
einbringen (I 1 c)
einbringen (I 2)
Erklärung: (einen Verbürgten) vor Gericht stellen.
einbringen (I 3)
Erklärung: (Verbrecher) gefangen einbringen.
einbringen (I 4)
Erklärung: etwas hereinbringen.
einbringen (I 5)
Erklärung: Schiffe einlotsen.
einbringen (I 6)
Erklärung: Heiratsgut, Pfründe, Ausstattung und ähnliches mitbringen.
einbringen (I 7)
Erklärung: rückerstatten, zurückgeben.
einbringen (II)

einbringen (II 1)
Erklärung: etwas (vor Gericht, Rat usw.) vorbringen, kund tun.
einbringen (II 2)
Erklärung: Urkunden, Zeugen usw. beibringen.
einbringen (II 3)
Erklärung: jemanden anklagen.
einbringen (III)

einbringen (III 1)
Erklärung: Urteil finden, urteilen.
einbringen (III 2)
Erklärung: Hegungsfrage stellen.
einbringen (IV)
Erklärung: Geld einziehen.

einbringen (IV 1)
Erklärung: Schulden eintreiben.
einbringen (IV 2)
Erklärung: Abgaben, Zinsen erheben.
einbringen (IV 3)
Erklärung: Strafe einziehen.
einbringen (V)
Erklärung: in die Erbmasse einwerfen.
einbringen (VI)

einbringen (VI 1)
Erklärung: bezahlen.
einbringen (VI 2)
Erklärung: stiften.
einbringen (VI 3)
Erklärung: begründen.
einbringen (VII)
Erklärung: im Bergbau.

Wort danach: Einbringenssumme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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