Wort davor: Einbring
einbringen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform inbringen.
einbringen (I)
einbringen (I 1)
einbringen (I 1 a)
Erklärung:
neue Gesellen einführen.
einbringen (I 1 b)
Erklärung:
in ein Amt einführen, einsetzen.
einbringen (I 1 c)
einbringen (I 2)
Erklärung:
(einen Verbürgten) vor Gericht stellen.
- Belegtext:
mach he siner nicht inbringen
Datierung: 1322/27? (Hs. 16. Jh.)
Fundstelle: Bunge,Rbb. 111
Faksimile
einbringen (I 3)
Erklärung:
(Verbrecher) gefangen einbringen.
einbringen (I 4)
Erklärung:
etwas hereinbringen.
einbringen (I 5)
Erklärung:
Schiffe einlotsen.
- Belegtext:
das ein- und ausbringen der schiffe
Datierung: 1728
Fundstelle: PreußStrandungsO. Kap. 2 Art. 13
einbringen (I 6)
Erklärung:
Heiratsgut, Pfründe, Ausstattung und ähnliches mitbringen.
einbringen (I 7)
Erklärung:
rückerstatten, zurückgeben.
- Belegtext:
wat des landes uthghedan is, dat sal ich ... inbryngen
Datierung: 1342
Fundstelle: ClarenbergUB. 24
- Belegtext:
wenn er die lehen einbringet
Datierung: 1413
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 20
einbringen (II)
einbringen (II 1)
Erklärung:
etwas (vor Gericht, Rat usw.) vorbringen, kund tun.
einbringen (II 2)
Erklärung:
Urkunden, Zeugen usw. beibringen.
einbringen (II 3)
Erklärung:
jemanden anklagen.
einbringen (III)
einbringen (III 1)
Erklärung:
Urteil finden, urteilen.
einbringen (III 2)
Erklärung:
Hegungsfrage stellen.
einbringen (IV)
Erklärung:
Geld einziehen.
einbringen (IV 1)
Erklärung:
Schulden eintreiben.
einbringen (IV 2)
Erklärung:
Abgaben, Zinsen erheben.
einbringen (IV 3)
Erklärung:
Strafe einziehen.
einbringen (V)
Erklärung:
in die Erbmasse einwerfen.
einbringen (VI)
einbringen (VI 1)
Erklärung:
bezahlen.
einbringen (VI 2)
Erklärung:
stiften.
einbringen (VI 3)
Erklärung:
begründen.
einbringen (VII)
Erklärung:
im Bergbau.
Wort danach: Einbringenssumme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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