Wort davor: 1einboren
2einboren
2einboren (I)
Erklärung:
einheimisch.
- Belegtext:
inboerne porteere
Datierung: 1360
Fundstelle: Stallaert II 3
- Belegtext:
inborne burgere
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Lexer I 1429
2einboren (II)
Erklärung:
kraft Geburt gehörig.
Wort danach: einborgen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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