Wort davor: 1einboren

2einboren

2einboren (I)
Erklärung: einheimisch.

2einboren (II)
Erklärung: kraft Geburt gehörig.

Wort danach: einborgen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten