Wort davor: einbitzen

einbleiben
Erklärung: "Geld bleibt bei einem ein, wird zurückgelassen, einstehn lassen; Gut, worauf der halbe Kaufschilling einbleiben kann, ruhen bleiben" Gutzeit,Livl. I 228.

Wort danach: 1einboren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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