Wort davor: einbinden

Einbinderlohn

Einbinderlohn (I)
Erklärung: Buchbinderlohn.

Einbinderlohn (II)
Erklärung: Floßbinderlohn.

Wort danach: Einbindete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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