Wort davor: Einbeut

einbewilligen

einbewilligen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv.
einbewilligen (Spiegelstrich 2)
Erklärung: substantiviert.

Wort danach: Einbewilligung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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