Wort davor: Einbestattung

einbestehen

einbestehen (I)
Erklärung: "an einem Orte wohnhaft bleiben".

einbestehen (II)
Erklärung: "einmieten".
einbestehen (III)
Erklärung: "eingestehen".

Wort danach: einbetteln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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