Wort davor: einbeschlagen

einbeschließen

einbeschließen (I)
Erklärung: jemanden einschließen.

einbeschließen (II)
Erklärung: ein Grundstück verschlagen, einhegen.

Wort danach: Einbeschließung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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