Wort davor: einberufen

einbeschlagen

einbeschlagen (I)
Erklärung: hineinhauen in.
sprachliche Erläuterung: ags. inbeslean.

einbeschlagen (II)
Erklärung: (ein Grundstück) verschlagen, einhegen.

Wort danach: einbeschließen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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