Wort davor: einberichten
einberufen
einberufen (I)
- Belegtext:
bei einer einberufenen gemeindeversammlung
Datierung: 1676
Fundstelle: Argovia 9 (1876) 158
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
einberufen (II)
Erklärung:
berufen.
- Belegtext:
daß der vater alleine ... mag ... sein unechtes kind zu dinge erwehlen und zu erbe und geschlechte einberuffen
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. I 87
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Wort danach: einbeschlagen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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