Wort davor: einbekennen

Einbekenntnis

Einbekenntnis (I)
Erklärung: (Zu)geständnis.

Einbekenntnis (II)
vgl. Einbekennung.
Wortbildungshinweis: zu einbekennen (II).

Wort danach: Einbekennung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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