Wort davor: Einbehaltungsrecht
Einbehör
- Belegtext:
mit allem ihren ein- und zubehör erblich zu besitzen
Datierung: 1597
Fundstelle: KaiserswerthUB. 560
Wort danach: Einbehörung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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