Wort davor: Einbarkeit
einbarlich
einbarlich (I)
Erklärung:
einhellig.
- Belegtext:
einberlich
Datierung: 1313
Fundstelle: MGConst. V 3
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
warent die kurfürsten einberlich ze rat worden
Datierung: 1442
Fundstelle: ChronKoenigsveld. 163
- Datierung: vor 1575
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: FreibDiözArch. 8 (1874) 47
- Fundstelle: DWB. III 147
einbarlich (II)
Erklärung:
gleichmäßig, anhaltend.
sprachliche Erläuterung:
mnl. eenpaerlijc.
einbarlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
unmittelbar (im Lehnrecht).
Wort danach: Einbarung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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