Wort davor: Einbarkeit

einbarlich

einbarlich (I)
Erklärung: einhellig.

einbarlich (II)
Erklärung: gleichmäßig, anhaltend.
sprachliche Erläuterung: mnl. eenpaerlijc.
einbarlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: unmittelbar (im Lehnrecht).

Wort danach: Einbarung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten