Wort davor: Eimerlohn
Eimermeister
Eimermeister (I)
Erklärung:
Verwalter des öffentlichen Meßeimers.
- Belegtext:
waz der emermaister rechtez hab
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Wiener Neustadt
Fundstelle: Winter,UrkBeitr. 54 Anm. d
Eimermeister (II)
Erklärung:
Aufseher über die Löscheimer.
sprachliche Erläuterung:
mnl. emmermeester.
Wort danach: Eimerpatzeide
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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