Wort davor: Eimerlohn

Eimermeister

Eimermeister (I)
Erklärung: Verwalter des öffentlichen Meßeimers.

Eimermeister (II)
Erklärung: Aufseher über die Löscheimer.
sprachliche Erläuterung: mnl. emmermeester.

Wort danach: Eimerpatzeide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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