Wort davor: Eigling
Eigner, Eigener
vgl.
Eiger.
Eigner (I)
Erklärung:
Leibeigener, Höriger.
Eigner (II)
Erklärung:
Eigenbesitzer, Grundeigentümer.
Eigner (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
im Deichrecht.
- Belegtext:
daß ... welcher ... sich bey säumung des eigeners erst angeben, zum teiche verstattet werden ... sollen
Datierung: 1690
Fundstelle: Hackmann Mantissa 12
Eigner (III)
Erklärung:
Eigentümer im allgemeinen, auch an Fahrhabe.
- Belegtext:
der eigener oder schiffer
Datierung: 1728
Fundstelle: PreußStrandungsO. Kap. 3 Art. 7
- Belegtext:
von dem ... gefundenen silber ein stück ... abschneiden laszen, worauff der eigner deßelben sein stempel setzen müszen
Datierung: 1732
Fundstelle: RigaAkt. II 337
- Belegtext:
die ... eigner der geraubten waaren
Datierung: 1764
Fundstelle: QHambSchiffahrt 82
- Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ZWortf. 13 (1911/12) 45
Eigner (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
der nichtbesitzende Eigentümer.
- Belegtext:
wer nur die proprietät der sache, ohne das nutzungsrecht hat, wird eigner genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 8 § 19
Wort danach: Eignisbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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