Wort davor: Eigling

Eigner, Eigener
vgl. Eiger.

Eigner (I)
Erklärung: Leibeigener, Höriger.

Eigner (II)
Erklärung: Eigenbesitzer, Grundeigentümer.
Eigner (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Deichrecht.
Eigner (III)
Erklärung: Eigentümer im allgemeinen, auch an Fahrhabe.
Eigner (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: der nichtbesitzende Eigentümer.

Wort danach: Eignisbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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