Wort davor: Eiglichkeit
(Eigling)
Erklärung:
Besitzer.
- Belegtext:
thi egling, ther thet ethele werde en kayde
Fundstelle: vanHelten,OstfriesLex. 90
[weitere Angaben: anderer Meinung Richthofen,Unters. II 1045 und Heck,FriesGV. 247 (sie lesen etheling)]
Wort danach: Eigner
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