Wort davor: Eigentumsrecht
Eigentumssache
Eigentumssache (I)
Erklärung:
Rechtsfall, der die Leibeigenschaft betrifft.
- Belegtext:
eigenthumssachen gehören nicht vor den richter des gutsherrn, sondern vor den richter des eigenbehörigen
Datierung: 1798
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 322
Eigentumssache (II)
Erklärung:
das Eigentumsrecht betreffend.
- Belegtext:
von den ... eigenthumsrechten, dem modo probandi in eigenthumssachen und temporibus praescribendi
Datierung: 1801
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 211
Wort danach: Eigentumschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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