Wort davor: Eigentumsrecht

Eigentumssache

Eigentumssache (I)
Erklärung: Rechtsfall, der die Leibeigenschaft betrifft.

Eigentumssache (II)
Erklärung: das Eigentumsrecht betreffend.

Wort danach: Eigentumschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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