Wort davor: Eigentumleute

eigentümlich

eigentümlich (I)

eigentümlich (I 1)
Erklärung: als Eigentum zugehörig; besonders von Liegenschaften.

eigentümlich (I 2)
Erklärung: von Lehengütern.
vgl. Eigentumslehen, Lehen.
eigentümlich (II)
Erklärung: in Formeln.
eigentümlich (III)
Erklärung: leibeigen.
vgl. 2eigen (IV 1).
eigentümlich (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: ansässig?

Wort danach: Eigentümlichkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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