Wort davor: Eigentumsgericht

Eigentumsgut
Erklärung: wie Allodialgut.

Eigentumsgut (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gegensatz zu Gemeindegut.

Wort danach: Eigentumsherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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