Wort davor: Eigentümer

Eigentumserbe

Eigentumserbe (I)
Erklärung: wie Allodialerbe.

Eigentumserbe (II)
Erklärung: Erbe im allgemeinen.

Wort danach: Eigentumserbin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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