Wort davor: eigentumen

Eigentümer

Eigentümer (I)
Erklärung: an Grund und Boden, an Häusern.

Eigentümer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Vasall.
Eigentümer (II)
Erklärung: allgemein, auch an Fahrhabe.
Eigentümer (III)
Erklärung: Inhaber einer Gerechtigkeit, eines Gerichtsbezirks.

Wort danach: Eigentumserbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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