Wort davor: eigentumen
Eigentümer
Eigentümer (I)
Erklärung:
an Grund und Boden, an Häusern.
Eigentümer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Vasall.
- Belegtext:
des jetzigen vasalli oder eigenthümers vor- und zunahm
Datierung: 1712
Fundstelle: CCPrut. III 140
Eigentümer (II)
Erklärung:
allgemein, auch an Fahrhabe.
Eigentümer (III)
Erklärung:
Inhaber einer Gerechtigkeit, eines Gerichtsbezirks.
Wort danach: Eigentumserbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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