Wort davor: Eigentumerbpachtgut
Eigentumserbpachtherr
- Belegtext:
belehnten eigentumserbpacht- und gerichtsherr ... und succedierende seynd berechtiget ... alle hofesmänner ... zu citiren
Datierung: 1674
Fundstelle: Sommer,Handb. I 2 S. 87
Wort danach: Eigentumserwerb
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