Wort davor: Eigentumsdorf

Eigentums-Echter
Erklärung: im Besitz allodialer Güter befindliche Angehörige der Adelsfamilie Echter von Mespelbrunn (im Spessart) iU. zu den Lehens-Echtern, die im Besitz der Lehensgüter waren.

Wort danach: eigentumen

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