Wort davor: Eigentrift

Eigentum
sprachliche Erläuterung: fries. eindom; nl. egindom, schwed. egendöme (Dahlgren 177).
vgl. genießlich, natürlich, wild.

Eigentum (I)
Erklärung: Eigentumsrecht; freier, unabhängiger Besitz.

Eigentum (I 1)
Erklärung: an Grund und Boden.

Eigentum (I 2)
Erklärung: an Häusern, Mühlen und ähnlichem.
Eigentum (I 3)
Erklärung: Gerechtigkeit (an Grund und Boden).
Eigentum (I 4)
Erklärung: im Lehnsverband.
Eigentum (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Bergwesen.
Eigentum (I 5)
Eigentum (I 6)
Erklärung: allgemein, auch an Fahrhabe.
Eigentum (II)
Erklärung: privater Grund und Boden, Gegensatz Allmende.
Eigentum (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen: Begütertsein.
Eigentum (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: Grundstücksname.
Eigentum (III)
Erklärung: Herrschaftsbezirk, -bereich; Dorf; Grundherrschaft.
Eigentum (IV)
Erklärung: Leibeigenschaft, Hörigkeit.
Eigentum (V)
Erklärung: Verschiedenes. Gesamtheit der Zins- oder Lehensleute.
Eigentum (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: gerichtliche Einweisung in das Eigentum.
Eigentum (V Spiegelstrich 2)
Erklärung: geistiges Eigentum, Urheberrecht.

Wort danach: Eigentumsansprache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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