Wort davor: eigentätig
eigentätigerweise
- Belegtext:
welcher ... in eines anderen wald oder aw aigenthätiger weis holz abmaist, der solle ... den schaden abtragen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 170 § 6a
Wort danach: Eigentätigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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