Wort davor: Eigenschaft

Eigenschaftbrief
Erklärung: Urkunde, die das Eigentum verbrieft.
vgl. Eigentumsbrief, Eignisbrief, Eignungsbrief.

Wort danach: Eigenschafter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten