Wort davor: Eigenschaftbrief
Eigenschafter
Erklärung:
Eigentümer, Eigentumsbesitzer.
- Belegtext:
dieselb fahrende hab soll durch verstendige leuth geschetzt werden, vff dz so der widerfall geschehe, vnnd solch stückh sein anschlag bezahlt ... damit soll sich der eigenschaffter benügen lassen
Datierung: 1501
Fundstelle: HagenauStatB. 251
- Belegtext:
die gritigen eigenschafter, die hochvartigen herscher
Fundstelle: Schmidt,ElsWB. 74
- Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 402
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. II 573
Wort danach: Eigenschaftgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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