Wort davor: Eigenrauch
Eigenrecht
Eigenrecht (I)
Erklärung:
das für Grundeigen geltende Recht, Gegensatz: Lehensrecht.
- Belegtext:
des gutes werun ... nah eigens rehte
Datierung: 1294
Fundstelle: WirtUB. X 281
- Belegtext:
eigen nach eigem recht lechen nach lechentsrecht
Datierung: 1363
Fundstelle: Mohr,Cod. III 169
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1366
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 1804
- Belegtext:
daz gut geben auz meiner nucz und gewer alz aygensrecht ist in dem land
Datierung: 1374
Fundstelle: OÖUB. VIII 683
- Datierung: 1390
Fundstelle: SPöltenUB. II 323
- Belegtext:
das gut vertigen eigen als eigens recht ist und lehen als lehens recht ist
Datierung: 1434
Fundstelle: VerhOPfalz 63 (1911) 13
- Belegtext:
das aigen nach aigens und landrecht, und das lehen nach lehens recht
Datierung: 1499
Fundstelle: UlmRotB. Art. 19
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Eigenrecht (II)
Erklärung:
Dorfbürgerrecht.
Eigenrecht (III)
- Belegtext:
swer sine vriheit vorkerit in eine eiginschaft der hat vri recht unde eigin recht verlorn
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GörlitzLR. 33 § 2
Eigenrecht (IV)
Erklärung:
besonderes Recht.
Eigenrecht (V)
Erklärung:
Faustrecht.
Wort danach: Eigenrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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