Wort davor: Eigenrauch

Eigenrecht

Eigenrecht (I)
Erklärung: das für Grundeigen geltende Recht, Gegensatz: Lehensrecht.

Eigenrecht (II)
Erklärung: Dorfbürgerrecht.
Eigenrecht (III)
Eigenrecht (IV)
Erklärung: besonderes Recht.
Eigenrecht (V)
Erklärung: Faustrecht.

Wort danach: Eigenrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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