Wort davor: eigennert

Eigennutz

Eigennutz (I)
Erklärung: eigene Nutzung.

Eigennutz (II)
Erklärung: unrechtmäßiger persönlicher Vorteil.

Wort danach: eigennützig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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