Wort davor: Eigenmannschaft

Eigenmeister

Eigenmeister (I)
Erklärung: Gemeindevorsteher.

Eigenmeister (II)
Erklärung: im römischen Erbrecht, selbständig.
sprachliche Erläuterung: Glosse zu suus.

Wort danach: Eigenmensch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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