Wort davor: Eigenmachung

Eigenmann
vgl. Einigsmann.

Eigenmann (I)
Erklärung: Leibeigener, Höriger, Angehöriger eines niedern Standes.

Eigenmann (II)
Erklärung: Eigentümer, Grundherr.

Wort danach: Eigenmannschaft

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