Wort davor: eigenleibs
Eigenlein
Erklärung:
bescheidenes Eigen.
- Belegtext:
[Dort] lit ein eygenli, das giltet ze vogtrechte
Datierung: 1306
Fundstelle: HabsbUrb. I 302
- Belegtext:
unser eigenlein ... und ein hofstat
Datierung: 1363
Fundstelle: Rockinger
Wort danach: Eigenleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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