Wort davor: Eigenherrlichkeit
Eigenherrschaft
Erklärung:
mit Gerichtsbarkeit ausgestattete Grundherrschaft; Inbegriff der grundherrschaftlichen Rechte.
- Belegtext:
[kein Wandervolk] ohne vorwissen der aigenherrschaft einnehmen
Datierung: 1691
Fundstelle: JbMittelfrk. 22 (1853) 79
- Belegtext:
bestrafung [steht zu der] amts- und eigenherrschaft, unter welcher die that ausgebrochen
Datierung: 1722
Fundstelle: Lahner,Samml. 136
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 225
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Wort danach: Eigenhiewen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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