Wort davor: Eigenherrlichkeit

Eigenherrschaft
Erklärung: mit Gerichtsbarkeit ausgestattete Grundherrschaft; Inbegriff der grundherrschaftlichen Rechte.

Wort danach: Eigenhiewen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten