Wort davor: eigenherrlich

Eigenherrlichkeit

Eigenherrlichkeit (I)
Erklärung: wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit.

Eigenherrlichkeit (II)
Erklärung: Eigentumsrecht.

Wort danach: Eigenherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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