Wort davor: eigenherrlich
Eigenherrlichkeit
Eigenherrlichkeit (I)
Erklärung:
wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit.
- Belegtext:
underdanen, de eigenherrlicheit haven
Datierung: 1507
Fundstelle: JülichLTA. I 188
Eigenherrlichkeit (II)
Erklärung:
Eigentumsrecht.
- Belegtext:
so er solch guet nachmals ainem anderen verkhauft und einantwort, so wierdet die aigensherrlichait demselben ... rechtlich zuegestellt
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 335
Wort danach: Eigenherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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