Wort davor: Eigenhenne

Eigenherr

Eigenherr (I)
Erklärung: Grundherr, Grundeigentümer.

Eigenherr (II)
Erklärung: freier, unabhängiger Mann.
Eigenherr (III)
Erklärung: Herr des Leibeigenen.

Wort danach: eigenherrlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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