Wort davor: Eigensgewere
Eigengut
sprachliche Erläuterung:
Vorstufen des Kompositums siehe unter 2eigen (II 1) und 2eigen (III 1).
vgl.
Propergut.
- Belegtext:
allodium suum, quod vulgariter egengot appellatur
Datierung: 1299
Fundstelle: InvNichtstaatlArchWestf. I 692
- Belegtext:
eyn vry dorslachtych egengoet
Datierung: 1481
Fundstelle: DOrdenUB. II 436
- Belegtext:
eygengüter vertheilt und der eygenthumb niedergetrückt
Datierung: 1513
Fundstelle: Breidenbach 58
Wort danach: eigenhaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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