Wort davor: Eigensgewere

Eigengut
sprachliche Erläuterung: Vorstufen des Kompositums siehe unter 2eigen (II 1) und 2eigen (III 1).
vgl. Propergut.

Wort danach: eigenhaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten