Wort davor: Eigenbedehuhn
eigenbehörig
eigenbehörig (I)
Erklärung:
von Personen: leibeigen, hörig.
vgl.
2eigen (IV 1).
eigenbehörig (II)
Erklärung:
von Liegenschaften: dem Herrn des Leibeigenen gehörend, diesem nur zur Bestellung überlassen.
- Belegtext:
von den auf den eigenbehörigen praediis erzielten kindern; des durch den tod der eltern oder auf sonstige art erledigten eigenbehörigen gutes
Datierung: 1774
Fundstelle: Wigand,Denkw. 293
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Wort danach: Eigenbehörige
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