Wort davor: Eigenbedehuhn

eigenbehörig

eigenbehörig (I)
Erklärung: von Personen: leibeigen, hörig.
vgl. 2eigen (IV 1).

eigenbehörig (II)
Erklärung: von Liegenschaften: dem Herrn des Leibeigenen gehörend, diesem nur zur Bestellung überlassen.

Wort danach: Eigenbehörige

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