Wort davor: Eierzoll
Eiferung
vgl.
Äferung.
- Belegtext:
[mildernde] umstände seynd ... eine gähe, und auß rechtmässigen ursachen, und gerechten empfindlichkeit, entstandene eyferung
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 17 § 6
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Wort danach: Eigelstein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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