Wort davor: Eidgezeugnis

Eidesglocke
Erklärung: Glocke, deren Geläute "beschworene Pflichten der Bürger wachrufen soll" Gengler,StRA. 41.

Wort danach: eidhaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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