Wort davor: Eidfrage
Eidgebot
Erklärung:
beim Eid gebotene Versammlung.
- Belegtext:
so der meister ein eidgebott halt
Datierung: 1567
Fundstelle: SchlettstStR. 780 § 7
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- Belegtext:
das man ein aid- herren- oder einiggebot machen würde ... soll keiner ... keines sonderlich deß aidgebots mehr frei sein
Datierung: 1600
Fundstelle: HeidelbStR. 1123
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Wort danach: Eidgefährte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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