Wort davor: Eidesbeteuerung

Eidbot

Eidbot (I)
Erklärung: beim Eid ergangenes obrigkeitliches Gebot.

Eidbot (II)
Erklärung: beim Eid erlassener letzter, vollstreckbarer Zahlungsbefehl.

Wort danach: Eidbrechergulden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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