Wort davor: Eidamengeld

Eidamkammer
Erklärung: "Zimmer, das dem einverheirateten Schwiegersohn eigens überlassen wird" LothrWB. 119.

Wort danach: Eidammann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten