Wort davor: Eichlohn

Eichmaß

Eichmaß (I)
Erklärung: Maß.

Eichmaß (II)
Erklärung: "bestimmtes Flüssigkeitsquantum, wie es der Eichung entspricht" SchwäbWB. II 560.

Wort danach: Eichmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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