Wort davor: Eichenpate

Eichenrecht
Erklärung: "das Recht, von den auf Lehenfeldern stehenden Eichen und berenden bäumen sich Nutzholz und Rinde zuzueignen".

Wort danach: Eichenschiffer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten